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Neues aus der Praxis

Abgabe der Zulassung zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen zum 31.12.2023

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

die Nachfrage nach Terminen hat in den letzten Monaten zu einer erheblichen Überlastung meiner Praxis geführt, so dass schließlich keine Neupatienten mehr aufgenommen und unseren Bestandspatienten Termine zum Teil erst mit einer Wartezeit von mehreren Monaten angeboten werden konnten. Die daraus resultierende Arbeitsbelastung und die zunehmende, deutlich geäußerte Unzufriedenheit der Patienten mit den Wartezeiten haben für mein Team und mich zuletzt zu einer Überschreitung der physischen und psychischen Belastungsgrenze geführt.

Sie haben mich als eine Medizinerin kennengelernt, die sich Zeit für Sie nimmt. Die allermeisten gesundheitlichen Probleme sind nicht mit einer „Fünfminuten-Medizin“ zu lösen. Die Erhebung der Krankengeschichte, eine sorgfältige Untersuchung und Beratung erfordern Zeit. Die durch die Krankenkassen an die dermatologischen Praxen gezahlte Grundpauschale beträgt im dermatologischen Fachgebiet derzeit rund 16 Euro pro Quartal – gleich, wie häufig Sie sich in diesem Zeitraum in der Praxis vorstellen. Unter diesen Voraussetzungen ist es nicht möglich, eine zugewandte und den Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften entsprechende medizinische Versorgung anzubieten.

Ich habe mich daher entschieden, meine Zulassung zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen zum 31.12.2023 zurückzugeben und meine Praxis ab dem 01.01.2024 als Privat- und Selbstzahlerpraxis zu führen. Bis zum 31.12.2023 terminierte Behandlungen können noch über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Ab dem 01.01.2024 erfolgen medizinische Behandlungen bei gesetzlich Versicherten als Selbstzahlerleistungen. Kosmetisch-ästhetische Behandlungen sind wie in der Vergangenheit Selbstzahlerleistungen – hier ändert sich nichts.

Meine Entscheidung, die Kassenzulassung abzugeben, ist mir nicht leichtgefallen, ich hoffe aber, dass Sie meine Beweggründe nachvollziehen können. Sofern Sie als gesetzlich versicherte/r Patient/in eine Weiterbehandlung auf Selbstzahlerbasis nicht in Anspruch nehmen wollen oder können, so bedauere ich es sehr, Sie als Patient/in zu verlieren und wünsche Ihnen alles erdenklich Gute.

Ihre Privatdozentin Dr. med. Kristine Breuer