Operative Entfernung von Hautveränderungen
Auffällige Muttermale, auf Hautkrebs verdächtige Veränderungen und ästhetisch störende gutartige Hautveränderungen sollten chirurgisch entfernt werden. In aller Regel kann der Eingriff in Lokalanästhesie (örtlicher Betäubung) erfolgen. Zur Entfernung kommen, in Abhängigkeit von der Lokalisation, den Eigenschaften der zu entfernenden Veränderung (Gutartigkeit/Bösartigkeit) und dem Erkrankungsstadium, verschiedene operative Techniken zur Anwendung. Das entfernte Gewebe wird in ein histologisches Labor gesendet und dort untersucht. Neben der vollständigen Entfernung der Hautveränderungen werden immer auch ästhetische Aspekte (möglichst wenig sichtbare Narben als Operationsfolge) in die Therapieplanung einbezogen.
Manche Hautveränderungen können auch vereist (Kryochirurgie) oder mit dem Laser entfernt werden. Die Entfernung gutartiger Hautveränderungen aus ästhetischen Gründen wird von den Krankenkassen nicht bezahlt, sie ist eine Selbstzahlerleistung.
Hautveränderungen für die chirurgische / kryochirurgische / laserchirurgische Entfernung:
- Auffällige Muttermale
- Aktinische Keratosen
- Basalzellkarzinome
- Plattenepithelkarzinome
- Maligne Melanome
- Fibrome
- Seborrhoische Keratosen
- Lipome
- Atherome
- Zysten
- u.a.